Workshop 1: Überblick CSRD und Stakeholderanalyse
Der Weg zum CSRD-konformen Bericht
Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den kommenden Jahren für viele Unternehmen relevant. Im Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auf Europäischer Ebene in Kraft und wird bis Sommer 2024 in deutsches Recht überführt. Große Unternehmen müssen bereits in 2025 CSRD-konforme Geschäftsberichte abgeben. Zeitlich gestaffelt weitet sich diese Pflicht bis 2026 bzw. 2028 auch auf kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen aus. Unternehmen, die nicht formal von der Berichtspflicht betroffen sind, können trotzdem indirekt betroffen sein, wenn Sie Teil der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind und für dieses kaskadierend Nachhaltigkeitsinformationen erheben müssen. Damit sind sehr viel mehr Unternehmen betroffen als formal anzunehmen ist.
Kursbeschreibung
Der erste Workshop dient als Einstieg in die Thematik der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dazu werden die Grundlagen der CSRD sowie die Berichtspflichten vermittelt, um einen einheitlichen Wissensstand zu schaffen. Hierbei wird vorallem ein Fokus auf die unterschiedlichen Teilbereiche der Berichtspflicht (E-S-G) gelegt und vertiefend in die Unterkapitel geschaut. Wesentliche Meilensteine zur Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts inkl. möglicher Roadmap, die den gesamten Prozess abbildet, werden vermittelt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der auf der Stakeholderanalyse, bei der die relevanten Stakeholder identifiziert, kategorisiert und bewertet werden. Dabei werden verschiedene Befragungsmethoden vorgestellt, um die Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder zu erfassen.
Diese Informationen können nach Bedarf in weiteren Terminen vertieft werden, s. Nachhaltigkeitsberichterstattung kompakt – Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung der HSHL
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