IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH
Der Weg zum CSRD-konformen Bericht
Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den kommenden Jahren für viele Unternehmen relevant. Im Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auf Europäischer Ebene in Kraft und wird bis Sommer 2024 in deutsches Recht überführt. Große Unternehmen müssen bereits in 2025 CSRD-konforme Geschäftsberichte abgeben. Zeitlich gestaffelt weitet sich diese Pflicht bis 2026 bzw. 2028 auch auf kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen aus. Unternehmen, die nicht formal von der Berichtspflicht betroffen sind, können trotzdem indirekt betroffen sein, wenn Sie Teil der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind und für dieses kaskadierend Nachhaltigkeitsinformationen erheben müssen. Damit sind sehr viel mehr Unternehmen betroffen als formal anzunehmen ist.
Kursbeschreibung
Inhaltlich geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung um die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihres geschäftlichen und unternehmerischen Handelns auf die Gesellschaft. Ziel ist, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen zu erhöhen.
Haben Sie sich schon öfter gefragt, ob bzw. ab wann Ihr Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen ist und wie Sie das Thema am besten angehen?
Um Ihnen einen Überblick über die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu verschaffen und Ihnen einen leichten Einstieg in das Thema zu ermöglichen, laden wir Sie herzlich ein.
Ablauf:
- Vorstellungsrunde & Unternehmensnachhaltigkeit
- Impulsvortrag zum CSRD-Standard & Bedarfsermittlung
- Roadmap zur Berichterstellung & Stakeholder-Analyse
- Q&A