Der Anfang zum CSRD-konformen Bericht
Der Weg zum CSRD-konformen Bericht
Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den kommenden Jahren für viele Unternehmen relevant. Im Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auf Europäischer Ebene in Kraft und wird bis Sommer 2024 in deutsches Recht überführt. Große Unternehmen müssen bereits in 2025 CSRD-konforme Geschäftsberichte abgeben. Zeitlich gestaffelt weitet sich diese Pflicht bis 2026 bzw. 2028 auch auf kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen aus. Unternehmen, die nicht formal von der Berichtspflicht betroffen sind, können trotzdem indirekt betroffen sein, wenn Sie Teil der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind und für dieses kaskadierend Nachhaltigkeitsinformationen erheben müssen. Damit sind sehr viel mehr Unternehmen betroffen als formal anzunehmen ist.
Kursbeschreibung
Die Kursinhalte strukturieren sich anhand der notwendigen Schritte zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Insbesondere gehen wir vertieft auf Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU Gesetzgebung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ein. Diese Informationen können nach Bedarf in weiteren Terminen vertieft werden, s. Nachhaltigkeitsberichterstattung kompakt – Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung der HSHL
Holen Sie sich frühzeitg das Know how in’s eigene Unternehmen statt kurz vor der Berichterstellung hohe Beratungskosten in die Hand nehmen zu müssen – und das Jahr für Jahr auf’s Neue. Wir begleiten Sie, die notwendigen Fähigkeiten selbst aufzubauen und auch in Ihrem Unternehmen zu halten.