Workshopreihe Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Weg zum CSRD-konformen Bericht
Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den kommenden Jahren für viele Unternehmen relevant. Im Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auf Europäischer Ebene in Kraft und wird bis Sommer 2024 in deutsches Recht überführt. Große Unternehmen müssen bereits in 2025 CSRD-konforme Geschäftsberichte abgeben. Zeitlich gestaffelt weitet sich diese Pflicht bis 2026 bzw. 2028 auch auf kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen aus. Unternehmen, die nicht formal von der Berichtspflicht betroffen sind, können trotzdem indirekt betroffen sein, wenn Sie Teil der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind und für dieses kaskadierend Nachhaltigkeitsinformationen erheben müssen. Damit sind sehr viel mehr Unternehmen betroffen als formal anzunehmen ist.
Workshopreihe
Workshop 1: Überblick CSRD und Stakeholderanalyse
Workshop 2: Impact Materialität
Workshop 3: Finanzielle Materialität & Wesentlichkeitsmatrix
Workshop 4: Best Practices Nachhaltigkeitsbericht, Daten & KPIs
Die Termine sind unabhängig voneinander buchbar.
Die Teilnahme an den einzelnen Workshopangeboten kann auf den entsprechenden Zertifikatskurs „Nachhaltigkeitsberichterstattung kompakt“ angerechnet werden und die Kosten werden mit dem Preis für den Zertifikatskurs verrechnet.
Workshop 1: Überblick CSRD und Stakeholderanalyse
Workshop 2: Impact Materialität
Workshop 3: Finanzielle Materialität & Wesentlichkeitsmatrix
Workshop 4: Best Practices Nachhaltigkeitsbericht, Daten & KPIs
Individuelle berufsbezogene Weiterbildung
Förderprogramme
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige bei einer niedrigschwelligen Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungen und Qualifizierungen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.