Workshop 2: Impact Materialität
Der Weg zum CSRD-konformen Bericht
Das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den kommenden Jahren für viele Unternehmen relevant. Im Januar 2023 trat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) auf Europäischer Ebene in Kraft und wird bis Sommer 2024 in deutsches Recht überführt. Große Unternehmen müssen bereits in 2025 CSRD-konforme Geschäftsberichte abgeben. Zeitlich gestaffelt weitet sich diese Pflicht bis 2026 bzw. 2028 auch auf kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen aus. Unternehmen, die nicht formal von der Berichtspflicht betroffen sind, können trotzdem indirekt betroffen sein, wenn Sie Teil der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind und für dieses kaskadierend Nachhaltigkeitsinformationen erheben müssen. Damit sind sehr viel mehr Unternehmen betroffen als formal anzunehmen ist.
Kursbeschreibung
Dieser Workshop vertieft die Ermittlung der Impact-Materialität als Bestandteil der doppelten Wesentlichkeit. Die Teilnehmer:innen lernen, wie sie die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft systematisch analysieren und bewerten können. Dabei werden praxisnahe Methoden zur Identifikation und Dokumentation der relevanten Nachhaltigkeitsaspekte behandelt.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Erstellung einer konsistenten Dokumentation der Ergebnisse, um den Berichtspflichten gerecht zu werden und Transparenz gegenüber internen und externen Stakeholdern zu gewährleisten.
Diese Informationen können nach Bedarf in weiteren Terminen vertieft werden, s. Nachhaltigkeitsberichterstattung kompakt – Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung der HSHL
Holen Sie sich frühzeitg das Know how in’s eigene Unternehmen statt kurz vor der Berichterstellung hohe Beratungskosten in die Hand nehmen zu müssen – und das Jahr für Jahr auf’s Neue. Wir begleiten Sie, die notwendigen Fähigkeiten selbst aufzubauen und auch in Ihrem Unternehmen zu halten.